
News von Norderney
22.05.2025

Paraffinklumpen am Strand
Update 22.5.2025
Laut Carsten Lippe vom NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) gebe es bisher keine Hinweise auf den Verursacher. Die Anspülungen seien zuerst am Freitag durch Mitarbeitende des NLWKN-Betriebshofs auf Juist festgestellt worden. Seit dem 19. Mai gab es Paraffinanlandungen auf Norderney und am 20. Mai auch auf Borkum. Die Reinigungsarbeiten übernahmen Mitarbeitende vom NLWKN und den Gemeinden. Sie sammelten am Borkumer Nordstrand etwa 250 Liter Paraffin auf und am Weststrand von Norderney cirka 220 Liter.
Das Paraffin könne bedenkliche Begleitstoffe enthalten, da es Industrieparaffine sind, so Lippe. Zu unterscheiden sei zwischen einer Verklappung und Rückständen aus Tankwaschungen. Diese Rückstände seien zwar nicht erwünscht, aber leider noch nicht gänzlich verboten, sagt der NLWKN-Pressesprecher.
Filiz Polat, Bundestagsabgeordnete der Grünen und in ihrer Fraktion zuständig für Borkum, Juist, Norderney und Baltrum, hat sich an die Bundesregierung gewandt. Sie erklärt, dass die Bundesregierung eine Lösung finden müsse – in Abstimmung mit den übrigen Nordsee-Anrainerstaaten. Dazu gehöre auch das Verbot der zweiten Schiffstankwaschung auf See.
Beitrag vom 21.5.2025
Sie sehen nicht schön aus, aber die Paraffinklumpen am Strand sind für Menschen relativ harmlos. Allerdings sind sie für Tiere eine Gefahr, die diese als Nahrung ansehen können. Auf Norderney sind in den vergangenen Tagen einige der kleinen und größeren Paraffin-Stücke angeschwemmt worden. Schlimmer hat es die westliche Nachbarinsel Juist getroffen. Dort wurde seit Freitag vermehrt Paraffin angeschwemmt und hat die Strände verunreinigt.
Dass Paraffin an den Stränden liegt, kommt immer wieder vor. Und auch dieses Mal stammt das Paraffin vermutlich aus einer illegalen Tankspülung eines Schiffes, so ein Bericht auf Juist Net News. Das Verklappen von Paraffin ist seit 2021 in der Nordsee nicht mehr zulässig.
Seit 2021 verboten
2019 hat sich der Bundestag mit dem Thema befasst und zu Anfang 2021 das Verbot beschlossen. Und auch die Frage der Säuberung wurde dabei geklärt: In der Vergangenheit haben Paraffinanspülungen an der deutschen Nordsee- und Ostseeküste zu weitreichenden Säuberungsaktionen an Stränden geführt, die zum Teil als „komplexe Schadenslagen“ durch das Havariekommando abgearbeitet wurden.
Säuberung liegt beim Verursacher
Grundsätzlich haben die Küstenländer die Zuständigkeit für die Reinigung der Strände und sind Kostenträger. Im Rahmen eines komplexen Schadstoffunfalls werden die Kosten jedoch vom Bund und von den fünf Küstenländern gemäß Vereinbarung über die Bekämpfung von Meeresverschmutzungen gemeinsam getragen, sofern der Verursacher dieser Verschmutzungen nicht ermittelt werden kann. Kann ein Verursacher ermittelt werden, werden die Kosten bei diesem geltend gemacht.
Stoffe müssen im Hafen entsorgt werden
Ganz klar wurde ein Verklappen 2019 verboten: Zur künftigen Vermeidung solcher Vorfälle hat die Internationale Seeschifffahrts-Organisation (IMO) unter anderem auf Antrag Deutschlands eine Ergänzung von Anlage II des MARPOL-Übereinkommens erarbeitet. Danach wird die Liste der Stoffe, die verpflichtend einer Vorwäsche im Hafen unterliegen und bei denen das anfallende Waschwasser an Hafenauffanganlagen abgegeben werden muss, um sog. Hochviskose und sich verfestigende Stoffe erweitert. Die Anwendung dieser Erweiterung wird räumlich auf die nordwest- und westeuropäischen Seegebiete einschließlich Nord- und Ostsee beschränkt. (vel)
Fotos: Verena Leidig