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Wirtschaft
13.09.2024Petition zum Erhalt des Mooev Norderney
Mehr als 1400 Menschen haben bisher eine Petition zum Erhalt des Mooev Norderney unterschrieben. Die Petition startete gestern und richtet sich an den Kreisrat Aurich und die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH. Hintergrund ist der erfolgte sofortige Stopp des Transportservices auf Norderney wegen eines Entscheids des Landkreises Aurich. Darin wird verfügt, dass das Deutschlandticket im gesamten Landkreis und damit auch auf Norderrney gültig ist.
Die Elektro-betriebenen Mooev-Mobile waren seit Frühjahr 2022 auf der Insel im Einsatz. Das Ridesharing-Angebot des Unternehmens der Reederei Norden-Frisia und des Busunternehmens Fischer stand nach eigenen Angaben für eine lokal verwurzelte und nachhaltige Mobilität auf der Insel.
Die Idee dahinter ist, dass Personen ein Fahrzeug direkt über eine App bestellen und es durch die Verknüpfung von Fahrtrouten mit mehreren Personen teilen können. Die Fahrten waren günstiger als normale Taxifahrten und es gab Ermäßigungen für Insulaner.
Rechtliche Verpflichtung
Für den Landkreis Aurich gab es offenbar keine Alternativen, da er sich an rechtliche Verpflichtungen gehalten hat. Der Landkreis bedauere allerdings die Entscheidung der Mooev Norderney GmbH, ihr Angebot an Rufbussen auf Norderney einzustellen, so eine Mitteilung von heute. Der Landkreis „möchte jedoch klarstellen, dass die Einführung des Deutschlandtickets als bundesweites Angebot für alle Bürgerinnen und Bürger verpflichtend anerkannt werden musste“.
Und als Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs habe der Landkreis die rechtliche Verpflichtung, sicherzustellen, dass das Deutschlandticket im gesamten Kreisgebiet anerkannt wird. Das Unternehmen habe beim OVG Lüneburg Klage gegen den Landkreis eingereicht.
Ausgleichsleistungen möglich
Diese Regelung eröffne den Unternehmen zugleich die Möglichkeit, Ausgleichsleistungen des Bundes oder des Landes für etwaige Erlösausfälle zu erhalten. Somit habe die Frisia AG, wie alle anderen Verkehrsunternehmen im Landkreis, die Möglichkeit, zusätzliche finanzielle Mittel aus den bereitgestellten Töpfen zu generieren. Es stehe dem Unternehmen jedoch frei, diese Möglichkeit aufgrund seiner individuellen wirtschaftlichen Einschätzungen und seiner spezifischen betrieblichen Bedingungen nicht zu nutzen.
Es bleibe jedoch zu betonen, dass diese Regelungen im Rahmen einer sogenannten „Allgemeinen Vorschrift“ getroffen wurden. „Wie der Name bereits sagt, handelt es sich um eine allgemeingültige Regelung, die für alle Verkehrsunternehmen im Landkreis gleichermaßen gilt. Rechtlich ist es nicht möglich, Ausnahmen für einzelne Unternehmen zuzulassen.“
Der Landkreis Aurich bleibe bestrebt, im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtungen für einen fairen und rechtssicheren Nahverkehr zu sorgen, so die Mitteilung.