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Norderney Inside, Politik
25.08.2020
Anleinpflicht
Ein wenig mehr Klarheit soll die neue Verordnung zur Anleinpflicht auf der Insel bringen. Der Rat hat in dieser Woche beschlossen, dass Hunde auf Straßen, Wegen, im Kurbereich, auf der Promenade und an den Badestränden jetzt ganzjährig angeleint sein müssen.
Anleinpflicht war zeitlich begrenzt
Vorher war die Anleinpflicht dort zeitlich begrenzt: Sie galt vom 1. März bis zum 31. Oktober (bisherige Gefahrenabwehrverordnung). In der Zwischen- und Ruhezone des Nationalparks galt sowieso schon eine ganzjährige Leinenpflicht.
Am Badestrand gilt: Das Mitführen von Hunden ist verboten.
Und an bestimmten Strandabschnitten sind Hunde gänzlich untersagt. An anderen müssen sie an kurzer Leine geführt werden.
Frei laufen auf der Hundewiese
Nur auf der Hundewiese am Weststrand und an wenigen anderen Orten und Strandabschnitten dürfen die Hunde weiterhin frei laufen.
Das Thema begleitet den Insel-Rat seit vielen Jahren. Schon 1966 gab es dazu Beschlüsse und Einschränkungen. Dass die Regelungen so kompliziert sind, liegt an den verschiedenen Verordnungen.
Neben der jetzt beschlossenen kommunalen Gefahrenabwehrverordnung greift das Nationalparkgesetz für das Niedersächsische Wattenmeer für den größten Teil der Insel. Dazu kommen die Strand- und Badeordnung des Staatsbads sowie das Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung.
Viele Beschwerden
Die Beschwerden, die beim Staatsbad eingehen, drehen sich oft um Hundekot und frei laufende Hunde. Mit den Schietbüdeln, die an vielen Orten kostenlos erhältlich sind, soll zumindest die Verunreinigung reduziert werden. Das setzt aber voraus, dass die Hundehalter die Hinterlassenschaften ihrer Tiere auch aufsammeln und in Mülleimern entsorgen. Oft landen die Tüten in der Natur.
Knallrote Tüten
Das Staatsbad hat jetzt die schwarzen Tüten durch knallrote ersetzt. Die Hoffnung ist, dass die Hemmschwelle größer ist, diese auffälligen Tüten in die Dünen zu werfen.
Die Grünen im Rat hätten gern einen kompletten ganzjährigen Leinenzwang auf der Insel gehabt, um Flora und Fauna zu schützen. Ihrer Ansicht nach ist die jetzige Regelung ein Flickenteppich.
An die Regeln halten
Eine Verordnung ist das eine. Das andere ist die Umsetzung. Obwohl bekannt sein müsste, dass Hunde an den Stränden an der Leine geführt werden müssen, sind auf Norderney überall frei laufende Hunde zu sehen. So appellierten auch die Ratsmitglieder einmal wieder an die Hundehalter, sich an die Regeln zu halten.
Am Strand sollten die Hunde eigentlich angeleint sein.