News von Norderney

08.10.2020
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Beherbergungsverbot in Niedersachsen


— aktuelle Informationen zum Beherbergungsverbot auf Norderney —


Der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil hat heute ein Beherbergungsverbot in Niedersachsen für bestimmte Gruppen ausgesprochen. Dabei erklärt Weil: „Menschen, die aus Gebieten mit besonders vielen Corona-Infizierten kommen, dürfen vorerst leider nicht mehr zu touristischen Zwecken in Niedersachsen übernachten.“*

Beherbergungsverbot in Niedersachsen

So wie in ganz Deutschland nehmen auch in Ostfriesland die Corona-Erkrankten zu. Und die Länder reagieren unterschiedlich auf die aktuellen Zahlen – von Reisebeschränkungen bis hin zum Beherbergungsverbot wie in Niedersachsen.

In manchen Ländern – wie Schleswig-Holstein und auch seit heute in Niedersachsen – gibt es Auflagen für Menschen aus inländischen Risikogebieten. Doch auch diese Regeln ändern sich fast täglich. So ist es schwer, den Überblick zu behalten.

Vorsicht und Umsicht

Gestern hatte Ministerpräsident Weil eine Regierungserklärung unter der Überschrift „Mit Vorsicht und Umsicht in die nächsten Monate“ herausgegeben. Darin bittet er: „Bleiben Sie vorsichtig. Nur wenn wir alle vernünftig sind, können wir frei und sicher leben.“

Während Norderney derzeit Corona-frei ist, steigen die Infektionsfälle im Landkreis Aurich an. So hat der Landkreis heute 44 Erkrankte gemeldet. Die meisten von ihnen leben in Aurich (16), weitere in Norden (9) und im Südbrookmerland (8).

Dafür gibt es auf den zum Landkreis gehörenden Inseln Baltrum, Juist und Norderney keine Erkrankten.

Corona-Verordnung

In seiner gestrigen Erklärung stellt Weil klar, dass kein Ende der Pandemie in Sicht sei und dass die Entwicklung der Neuinfektionen „eine deutliche Sprache“ spreche. Und Weil kündigte an, dass morgen die neue, deutlich kürzere Corona-Verordnung in Kraft tritt, in der Lehren aus den Erfahrungen gezogen werden.

AHA-Regel

Grundlage sei weiterhin die AHA-Regel: Abstand, Hygiene, Alltagsmaske. Dies sei das Fundament des Infektionsschutzes. Dazu kommt jetzt – zur kalten Jahreszeit – das L wie Lüften. Masken sollen in Räumen getragen werden, wenn der Mindestabstand nicht gesichert ist.

Was im öffentlichen Bereich wie in Gaststätten, Kinos und Theatern ernst genommen werde, liefe im privaten Bereich oft nicht gut, so Weil. Dabei spricht der Ministerpräsident Scheunenpartys und Zusammenkünfte von Großfamilien an.

Bis zu 100 Personen

Wegen dieser Erfahrungen soll es nun eine Begrenzung im privaten Bereich geben. In privaten Räumen dürfen sich maximal 25 Personen treffen. Außerhalb gilt eine 50-Personen-Grenze. In Gaststätten und anderen öffentlich zugänglichen Räumen kann auf der Basis eines Hygienekonzepts die Zahl auf maximal 100 Menschen erweitert werden.

Diese Feiern unter professionellen Bedingungen sollen ohne besondere Anlässe möglich sein. Auch Theater, Kinos und andere Kulturstätten sollen mehr Möglichkeiten bekommen. Bei einer Schachbrett-Belegung, mit guter Belüftung und Hygienemaßnahmen könne die Platzkapazität besser ausgenutzt werden.

Szenarien nach Farben

Die niedersächsische Gesundheitsministerin Carola Reimann und Innenminister Boris Pistorius haben am Montag ein vorsorgliches Handlungskonzept bei weiter ansteigenden Zahlen vorgestellt.

Dabei führen sie vier denkbare Szenarien an, nach Farben gestaffelt: Grün (geringe örtliche Ausbrüche), Gelb (begrenztes, aber stetiges Wachstum), Orange (schwere Hotspots) und Rot (massives, landesweit eskalierendes Infektionsgeschehen).

Fünf Warnstufen

Daraus sollen sich fünf Warnstufen ergeben. Diese staffeln sich von normal über erhöht, stark und sehr stark bis eskalierend. Diese Stufen seien als Orientierungswerte gedacht. Aktuell sei Niedersachsen noch im Szenario Grün und in der Warnstufe 1, so die Mitteilung am Montag.

*Der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil hat heute Vormittag bekannt gegeben, dass Gäste, die aus Gebieten mit besonders vielen Corona-Infizierten kommen, vorerst nicht mehr zu touristischen Zwecken in Niedersachsen übernachten dürfen.
Eine entsprechende Landesverordnung werde auf den Weg gebracht. Ab wann die neue Regel genau greifen wird, ließ er offen.
Das bedeutet, dass Anreisen aus sogenannten „Corona-Hotspots“ (ab einer 7-Tage Inzidenz von > 50 je 100.000) nur möglich sein werden, wenn ein negativer Corona-Test vorliegt.
Ob Ihr Heimatlandkreis ein „Corona-Hotspot“ ist, können Sie durch Anklicken Ihres Landkreises hier erfahren: https://bit.ly/30KJD0G .
Diese Information basiert auf  den am 8. Oktober 15:30 Uhr vorliegenden Informationen von niedersachsen.de, ndr.de und ntv.de.