News von Norderney
09.05.2021
Corona-Tests nicht täglich
Die Verordnung des Landes Niedersachsen ist raus und sie gilt von Montag, 10. Mai, bis zum 30. Mai. Dabei sind die Regeln etwas entschärft. So sind Corona-Tests nicht täglich nötig. Und immerhin geht es voran, denn eine Beherbergung ist erlaubt – unter bestimmten Vorgaben. Es bleibt dabei, dass vorerst nur Gäste aus Niedersachsen anreisen dürfen. Es sei denn, sie haben einen Zweitwohnsitz, einen dauerhaft abgestellten Wohnwagen oder Saisonschiffsliegeplatz. Die Einrichtungen dürfen nur zu 60 Prozent ausgelastet sein. Und in Ferienwohnungen muss zwischen den Mietern ein freier Tag liegen.
Die Regelungen des Landkreises sind noch nicht erschienen. Und alles gilt bis zu einer Inzidenz im Landkreis bis 100. Heute liegt die Inzidenz im Landkreis Aurich bei 71,2.
Tests nicht mehr täglich
Einiges von dem, was in der vergangenen Woche erklärt wurde, ist in der Verordnung etwas abgeschwächt. Das betrifft vor allem die Frage der Testungen. Offenbar haben die Verantwortlichen gemerkt, dass es so nicht funktioniert. So sind Corona-Tests täglich nicht mehr gefordert. Tests müssen bei Anreise vorliegen und dann mindestens zweimal pro Woche. Diese Tests sind dem Vermieter nachzuweisen. Und es sollen sogar – unter bestimmten Auflagen – Selbsttests möglich sein.
Außengastronomie mit Sperrzeit
Die Gastronomie im geschlossenen Raum ist verboten. Davon ausgenommen sind Heime, Hotels zur Versorgung der Gäste und Autohöfe für Berufskraftfahrer. Außerhaus-Verkauf und Lieferservice bleiben erlaubt. Und für die Außenbewirtschaftung gilt: Mit Hygienekonzepten, Testnachweisen und unter Abstandsregeln ist sie erlaubt. Für den Gastronomiebetrieb gilt die Sperrzeit von 23 bis 6 Uhr.
Bei den Tests wird es spannend. Einfach ist die Regelung für Geimpfte oder Genesene. Sie müssen dies nachweisen. Andere können eine Bestätigung eines offiziellen Tests vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden alt ist. Dazu gibt es bisher Testzentren auf Norderney und in Norddeich Mole. Kinder bis 14 Jahre müssen keinen Test nachweisen.
Selbststests sind möglich
Aber auch die Selbsttests sind möglich. Und da sind auch die Betreiber gefordert. Die Tests müssen vor Betreten einer Einrichtung vom Besucher selbst durchgeführt werden. Und zwar vor Ort unter Aufsicht des Betreibers oder des Personals.
Diese müssen dann dem Gast auf Verlangen das Ergebnis und den Zeitpunkt der Testung bescheinigen. Auf der Bescheinigung muss stehen: Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, Name und Hersteller des Tests, Testdatum und Uhrzeit, Name und Firma der beaufsichtigenden Person sowie Testart und Ergebnis. Das dauert.
Ist der Test negativ, ist alles ok. Aber wenn ein positives Ergebnis vorliegt, muss der Betreiber den Besuch verweigern und das Gesundheitsamt infomieren. Die Daten liegen ja vor.
Veranstaltungen draußen
Theater, Kinos, Freizeitparks oder Schwimmbäder bleiben geschlossen. Veranstaltungen sind aber draußen erlaubt. Hierzu hatte der Kurdirektor Wilhelm Loth bereits erklärt, dass es Pläne für öffentliche Veranstaltungen gebe.
Für die Regelungen im Einzelhandel ist höhere Mathematik erforderlich, um die genehmigte Personenzahl pro Quadratmeter zu ermitteln. Das Vorweisen eines Tests ist bei einigen Läden erforderlich.
Es ist spannend, wie sich das Ganze in der Praxis umsetzen lässt. Doch immerhin geht es einen Schritt nach vorn. Allerdings, und das ist ein Problem, gelten alle Regeln nur für Niedersachsen. Gäste aus anderen Bundesländern dürfen bis Ende Mai nicht anreisen.