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Norderney Inside

25.09.2020
Hafenbereich der Maskenpflicht
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Maskenpflicht am Hafen

Ab sofort gilt auf Norderney eine Maskenpflicht am Hafen. Das hat der Landkreis heute mitgeteilt.

Demnach müssen „Personen, die sich in der Stadt Norderney aufhalten, im Bereich des Hafens am Anleger der Reederei Norden-Frisia AG und im erweiterten Bereich der Bushaltestellen eine Mund-Nase-Bedeckung“ tragen.

Markierung des Hafenbereichs - Draufsicht des Landkreises

Die gelbe Markierung auf der Luftaufnahme des Landkreises zeigt den Bereich, an dem ab sofort Maskenpflicht besteht. Bild: Landkreis Aurich

Maskenpflicht am Hafen

Diese Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht am Hafen gilt vorerst bis zum 1. November. Wer gegen die Maskenpflicht verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, so die deutliche Ansage.

Damit reagiert der Landkreis auf die derzeitige Situation im Hafenbereich. Der Hafen sei Ansteuerungspunkt für alle Gäste, die mit der Fähre nach Norderney fahren. Und dort sei es nur schwer möglich, die gebotenen Mindestabstände von 1,5 Metern einzuhalten.

Clubtouristen

Jeder, der in diesen Tagen am Hafen ist, an der Promenade entlanggeht oder durch die Fußgängerzonen schlendert, kann das nachvollziehen. Die Insel ist voll mit sogenannten Clubtouristen. Manche bezeichnen sie als „erlebnishungrige Gäste“.

Viele stehen an den Kneipen und Cafés zusammen. Sie trinken und sind laut. Und manche machen ganz deutlich, was sie auf die Insel zieht. „Wenn wir nicht nach Malle können, dann fahren wir eben nach Norderney“, sagte einer. Und ein anderer: „Mai und September sind eben Clubmonate. Das ist so.“

Viel Alkohol

Was das für einige bedeutet, kann man in den späten Abendstunden beobachten und hören. Viel Alkohol bestimmt das Verhalten.

Dichtes Gedränge

Der Landkreis formuliert dies in seiner Verfügung diplomatisch: „Durch die hohe Anzahl von touristischen Gästen herrscht in den o. g. Bereichen zu den hauptsächlichen Ankunft- und Abfahrtzeiten der Fähren ein dichtes Gedränge.“ Dieses führe dazu, dass der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

Die Kapazität der Personenfähren betrage je nach Typ 1000 bis 1600 Personen. Aus diesem Grunde sei die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung geboten, so der Landkreis.

In der Stadt genauso eng

Doch was passiert, wenn die Gäste vom Hafen in die Stadt gehen? Auch dort ist der Mindestabstand nicht gewährleistet. Denn sie werden ja nicht plötzlich weniger.

Daher halten viele die Anordnung für den Hafenbereich für nötig, würden sie aber auch gern ausweiten. So könnte eine Maskenpflicht in der Innenstadt sinnvoll sein. Und diese nicht nur, wie vor einigen Wochen, beschränkt auf vier Straßen.

Maskenpflicht in der Zone 1?

Die aktuellen Zahlen der Coronainfizierten im Landkreis sind auf der Homepage eingestellt. Aktuell ist die Zahl der akuten Corona-Infektionen im Landkreis Aurich von sieben am Donnerstag auf jetzt elf Fälle gestiegen. Ein Fall ist in der Stadt Aurich, zwei Fälle sind in der Gemeinde Großefehn und acht Fälle in der Stadt Wiesmoor. Diese acht Fälle sind alle auf denselben Anlass zurückzuführen.

Insgesamt gab es laut Landkreis somit bislang 214 positive Nachweise von Covid-19 im Kreisgebiet. Acht Menschen sind im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion verstorben. 195 Personen gelten als genesen. 80 Personen befinden sich derzeit in häuslicher Quarantäne. 1080 Personen wurden bislang aus der Quarantäne entlassen.

Auf Norderney ist zurzeit kein Fall bekannt. Doch das kann sich schnell ändern.

Derzeit wird in der Innenstadt nur noch in der Strandstraße das Tragen der Maske empfohlen. Eine Pflicht besteht nicht. Sicherlich wäre eine Maskenpflicht in der gesamten Zone 1 eine überlegenswerte  Maßnahme.

 

 

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