News von Norderney
Tourismus
03.05.2011Gartenstadt
Norderney – Immobilien
Auf Norderney ist ein sehr großes Grundstück verkauft worden, es handelt sich um das Gelände der ehemaligen Gärtnerei Namuth. Das große “innenliegende” Gärtnereigrundstück ist in der Nutzung festgeschrieben, dort dürfen Blumen gezogen werden, gebaut werden darf dort nicht. Deshalb liegt es seit langer Zeit brach.
Seit Jahren versuchte die Familie Namuth erfolglos, dieses Grundstück zu bebauen. Der Stadtrat war nicht bereit, das Gelände umzuwidmen und so bebaubar zu machen. Vor einigen Wochen ist das Gelände nun für mehr als eine Million Euro an einen inselbekannten Immobilienentwickler (Bergmeyer) verkauft worden. Die Gruppe um Herrn Bergmeyer hat auf Norderney bereits die Kapitänshäuser und den Düsseldorfer Hof gebaut bzw. renoviert und vermarktet. Für das jetzt neu erworbene Gelände wurde eine Bauvoranfrage gestellt und damit ebenfalls Bauabsicht bekundet. Nach der Vorstellung des jetzigen Grundbesitzers sollen dort seniorengerechte Häuser entstehen.
Die Politik war am Zug. Einhellig – was auf Norderney selten ist – wurde das vorgestellte Konzept abgelehnt. Die geplanten “seniorengerechten Häuser” hatten viel mit den Kapitänshäusern und wenig mit einer sozialen Nutzung zu tun. Umfassend kann man sich über das Projekt auf der Internetseite Gartenstadt-Norderney informieren.
Hans sagt:
Geländer ?
Jörn Namuth sagt:
Gegendarstellung
Es ist definitiv falsch das unser ehemaliges Grundstück als Gärtnerei Gelände festgeschrieben ist. Im Flächennutzungsplan ist dieses Grundstück keiner Nutzung zugewiesen.
Hans Vollmer sagt:
Auskunft des Bauamtes Norderney:
Der Bereich des Namuth Grundstücks ist im F-Plan als Sondergebiet für Kur-,
Heil- und Erholungszwecke festgelegt.
Da es für diesen Bereich keinen B-plan gibt, ergibt sich die mögliche
Bebaubarkeit des Grundstücks aus §34 BauGB: “Einfügen nach Art und Maß der
baulichen Nutzung”.
In diesem konkreten Fall ist eine überdeutliche hintere Baugrenze – die hier
das Maß vorgibt – durch die umgebende Bebauung gegeben, so dass ein Baurecht
hier nicht vorliegt und nur über den Weg eines B-planes erlangt werden kann.
Mittlerweile dürfte sogar für die Nutzung “Gärtnerei” der Bestandschutz
erloschen sein, so dass es sich beim Namuth-Grundstück um Unland im wahrsten
Sinne handeln dürfte.
Klaus Bergmeyer sagt:
Wo genau liegt die Kritik?
Was ist falsch bei den Kapitänshäusern?
Was ist unter “sozialer Nutzung” zu verstehen?