News von Norderney
Wirtschaft
29.02.2012BGH Urteil
Heute hat der Bundesgerichtshof ein Urteil zur Behandlung von Ferienwohnungen in einer Wohnanlage, in der auch normale Mieter wohnen gefällt. Interessant ist, daß Ferienwohnungen auch im Städtetourismus mittlerweile eine große Rolle spielen. Auf Norderney war bis in die 70er Jahre der Urlaub in Hotels und Pensionen das Übliche, mittlerweile gibt es mehr Touristenbetten in Ferienwohnungen als in Hotels und der Trend ist ungebrochen. Das Berliner Urteil hat für Norderney keine Relevanz. Auf Norderney gab es allerdings in der Vergangenheit mehrfach den Versuch von Hauseigentümergemeinschaften per Satzung oder Teilungserklärung das gewerbliche Vermieten an Feriengäste zu untersagen, alle diesbezüglichen Regelungen hatten bei gerichtlichen Überprüfungen keinen Bestand. Der Eingriff in das Eigentumsrecht war zu hoch.
“Karlsruhe – Ständige Partys, Lärm und Müll von Touristen können Grund für eine Mietminderung sein. Das entschied der Bundesgerichtshof in einem am Mittwoch verkündeten Urteil.
Ein Mieter aus Berlin-Mitte hatte die Miete gemindert, nachdem die Hausverwaltung einen größeren Teil der Wohnanlage als Ferienwohnungen an Touristen vermietet hatte. Der Vermieter hatte ihm daraufhin gekündigt und zunächst vor dem Landgericht Berlin recht bekommen. Dieses Urteil hob der BGH auf (Az. VIII ZR 155/11)
Die Vermietung von Wohnungen an «Feriengäste und Touristen» an sich genüge aber nicht für eine Mietminderung. «In einem Mehrfamilienhaus sind etwa gelegentlich auftretende Beeinträchtigungen wie einzelne Streitigkeiten von Bewohnern oder gelegentliches Feiern als sozialadäquat hinzunehmen», so das Gericht.
Die von dem Mieter in der Berliner Wilhelmstraße geschilderten Störungen seien jedoch viel gravierender. Der Mieter hatte unter anderem vorgetragen, dass die Besucher regelmäßig laute Partys feierten und orientierungslose Touristen im Haus nachts an seiner Wohnung klingelten. Zudem ließen die Besucher ihren Müll im Treppenhaus stehen. Der BGH verwies den Fall zur weiteren Klärung der Störungen zurück an das Landgericht Berlin.”