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Norderney Inside, Politik
24.02.2020Ganzjähriger Leinenzwang
Leinenzwang: Abstimmen bis das Ergebnis stimmt / Am Donnerstag den 27.2.2020 findet am Abend im bade:haus (Prof. Menger Saal) eine öffentliche Sitzung des Ausschusses Wirtschaft, Tourismus und Verkehr statt. Themen sind Berichte von der Kurverwaltung zum vergangenen Geschäftsjahr, ein Bericht aus dem Arbeitskreis Verkehr, ein Antrag der Grünen zur Verwendung der Ablösesummen (Parkplätze) und ein erneuter Antrag (der Verwaltung) zum ganzjährigen Leinenzwang auf Norderney (bislang 1.März – 31.Oktober). Sitzungsvorlage
Leinenzwang Beschwerde Hunde
Wie die Kurverwaltung / Verwaltung zu Hunden steht, ist hinlänglich bekannt. Nach mehreren Versuchen, eine ganzjährige Leinenpflicht für Hunde durchzusetzen, gibt es nun einen neuen Anlauf.
Hundepension Norderney
Laut Aussagen der Kurverwaltung führen Hunde im allgemeinen die Beschwerdestatistik an. Hier ginge es insbesondere um die Hinterlassenschaften der Vierbeiner. Die Statistik selbst, aus der diese Zahlen und das Verhältnis zu anderen Beschwerdepunkten ersichtlich wird wurde bislang allerdings nicht veröffentlicht.
Leinenzwang zweiter Anlauf
Die erneute Abstimmung zu einem ganzjährigen Leinenzwang wird damit erklärt, dass die Zahl der Reisenden im Winter enorm zugenommen habe und deshalb zum Schutz der Bürger und Gäste alle Hunde, überall und immer angeleint sein sollten.
Die letzte Abstimmung hierzu fand 2014 statt, zu dieser Zeit wurde ein ganzjähriger Leinenzwang vom Rat einstimmig abgelehnt. 2014 war es nach der Rechtslage für ein solches Verbot erforderlich, Erkenntnisse fachkundiger Stellen vorzulegen, die die Notwendigkeit eines solchen Verbots belegen. Diesen Nachweis der Notwendigkeit gab und gibt es nicht.
Gefährlich, wenn nicht angeleint!
Nach einem neueren Urteil von 2017 reichen nun auch Erkenntnisse aus der allgemeinen Lebenserfahrung (“dass sich die zur Feststellung einer abstrakten Gefahr erforderlichen Erkenntnisse auch aus der allgemeinen Lebenserfahrung ergeben können. Zusätzlichen belastbaren statistischen Materials zu konkreten Vorfällen im Verordnungsgebiet bedürfe es nicht mehr…”).
Insbesondere zitiert die Verwaltung der Stadt Norderney nun das Urteil des OVG Lüneburg in ihrem Antrag, wonach freilaufende Hunde eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung herbeiführten und zwar ohne Differenzierung nach Hunderassen und nach Jahres- oder Tages-/Nachtzeiten. Angeleinte Hunde hingegen verursachten weniger Unfälle, sprängen seltener Personen an, hetzten keine anderen Tiere und setzten ihren Kot in der Regel vom Halter/Führer kontrolliert ab.
Hundewiese Norderney
Zur Zeit gilt die Anleinpflicht vom 1. März bis 31. Oktober, im gesamten Stadtgebiet also auch am Strand (Nationalpark! Infos Anleinpflicht Nationalpark).
Gäste mit Hunden
Das letzte Kind hat Fell! Dieser Spruch sagt viel aus. Ein Hund ist ein Familienmitglied, mit dem man gerne in den Urlaub fährt. Fliegen kommt eher nicht in Frage, da der Transport sehr unbequem für den geliebten Vierbeiner ist. Mit dem Auto oder Zug bei nicht mehr als 3-4 Stunden Entfernung vom Heimatort ist der ideale Platz um Urlaub mit dem Vierbeiner zu machen.
Eine weite Landschaft für so richtig Auslauf und medizinische Versorgung durch einen Tierarzt machen den Urlaubsort zusätzlich attraktiv.
Reisezeit / Unterkunft
Hundeferien – gerne im Winter
Die Reisezeit wird von Hundebesitzer meist so gewählt, dass man nicht mit den Ferien kollidiert – man ist ja auch nicht auf die Schulferien angewiesen. Vom November bis März ist ideal. Die angebotenen Unterkünfte für Hundebesitzer waren bis vor 20 Jahren noch die, die eigentlich längst schon mal hätten renoviert werden müssen.
Seither hat sich dies grundsätzlich gewandelt. Unterkünfte (Hotel oder Ferienwohnung) im Premium- oder Luxussegment sind gerade gut genug und werden im Winter gerne vom Pärchen mit Labradoodle gebucht.
Meerblick exklusiv – Ferien mit Hund
Norderneyer mit Hund
Ein Personenkreis mit Hund wird gerne vergessen: Auch die Norderneyer lieben Hunde und es gibt reichlich davon (ganzjährig!) auf der Insel. Eine tiergerechte Haltung erfordert nach § 2 Nr. 2 TierSchG einen ausreichenden Auslauf.
Die zeitliche und räumliche Ausdehnung des Gebietes, in dem Hunde anzuleinen sind darf also nicht dazu führen, dass Hunden nicht genügend Auslauffläche verbleibt und artgemäße Bewegungsmöglichkeiten nicht mehr gewährleistet sind.
Artgerechte Haltung?
Während sich auf dem Festland der Hundehalter bei Leinenzwang die nächstgelegene Freilauffläche suchen kann wird es auf einer Insel schon schwieriger. Hier würde ein ganzjähriger und flächendeckender Leinenzwang dazu führen, dass Hunde in ihrem artgemäßen Bewegungsdrang so eingeschränkt werden, dass sie auf einen Leinenradius (in der Regel sind 1,2 bis 3 m erlaubt) reduziert werden.