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Wirtschaft

09.07.2021
Frau Kur

Klassische Badekur kehrt zurück

Versicherte können bald wieder eine dreiwöchige Kur in einem Heilbad in Anspruch nehmen. Denn die klassische Badekur kehrt zurück. Wie der Heilbäderverband Niedersachsen (HBV) mitteilt, wird die ambulante Vorsorgeleistung dann wieder zur Pflichtleistung der Krankenkassen.

Gesetzlicher Anspruch

Dies sei dem Engagement des HBV und des Deutschen Heilbäderverbands (DHV) zu verdanken. So habe Ende Juni auch der Bundesrat dem Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung zugestimmt. Und so gibt es bald wieder „einen gesetzlichen Anspruch auf einen dreiwöchigen Aufenthalt mit effektiven Präventionsmaßnahmen in einem anerkannten Kurort“, so die Mitteilung.

Dies sei „eine großartige Nachricht für tausende Menschen“, sagt HBV-Vorsitzender Dr. Norbert Hemken. DHV und HBV hätten sich „seit vielen Jahren sehr entschlossen auf Bundesebene dafür eingesetzt, dass die Kur wieder als Pflichtleistung der Krankenkassen anerkannt wird“, so Hemken weiter: „Jetzt wurde der Elfmeter verwandelt.“

Enorme persönliche Belastungen

Auch der Zeitpunkt sei passend. Denn die „enormen persönlichen Belastungen jedes einzelnen“ hätten in den Jahren der Pandemie stark zugenommen. Die Aufgabe der Kur- und Heilbäder in Niedersachsen sei es jetzt, „mit ihrer hohen medizinischen Kompetenz und einer ausgezeichneten Infrastruktur“, die Kur als Pflichtleistung einer möglichst breiten Bevölkerungsschicht bekannt zu machen.

50.000 ambulante Maßnahmen jährlich

Auch den Ärzten außerhalb der Kurorte müsse gezeigt werden, was Kurortmedizin bei modernen Zivilisationskrankheiten zu leisten vermag. „Wir erwarten, dass mittelfristig wieder rund 250.000 Maßnahmen pro Jahr bundesweit und anteilig mindestens 50.000 ambulante Vorsorgemaßnahmen in den Heilbädern und Kurorten in Niedersachsen durchgeführt werden können“, ergänzt Hemken. Dies bedeute für Niedersachsen gleichzeitig ein Plus von einer Million Übernachtungen.

kurmittelhaus norderneyDas Kurmittelhaus auf Norderney wurde 2018 abgerissen.

Gesundheitsreform in den 90er-Jahren

Noch vor der Gesundheitsreform Mitte der 1990-er Jahre wurden laut Mitteilung des HBV bundesweit rund 900.000 ambulante Kuren verschrieben. Danach hätten sich die Kurgesellschaften praktisch neu erfinden müssen. So gab es 2019 bundesweit nur rund 30.000 ambulante Vorsorgeleistungen, in Niedersachsen nur rund 4.000. Einrichtungen schlossen oder änderten ihre Ausrichtung – wie zum Beispiel das Thalassohotel Michels auf Norderney. 2018 erfolgte der Abriss des Kurmittelhauses.

Ureigene Kompetenz

„Die Kurorte bekommen durch das Gesetz ihre ureigene Kompetenz zurück“, so Hemken. „Am Ende profitieren davon Mensch und Wirtschaft gleichermaßen.“ So seien neben der Gesunderhaltung zahlreiche positive Effekte durch die steigenden Aktivitäten in den Kur- und Heilbädern zu erwarten.  So werde der touristische Umsatz und die Wertschöpfung steigen. Und es werde eine Sicherung und Schaffung neuer Arbeitsplätze geben.

Herausforderung für die Kur- und Heilbäder

Eine Herausforderung sei es, die Kur- und Heilbäder in Niedersachsen gut auf den zu erwartenden Gästezuwachs vorzubereiten. Der Heilbäderverband Niedersachsen habe dazu bereits neue Projekte angeschoben und werde seine Mitglieder begleiten.