News von Norderney

Politik

17.02.2015

Bebauungspläne – Status Quo wurde festgeschrieben

Norderney Bebauungspläne

Norderney – Negativzinsen für Kapital, Betongold, Immobilienboom, fallende Kreditzinsen, steigende Touristenzahlen – dies sind die Stichworte, die den Druck auf den Immobilienmarkt auf Norderney beschreiben. Die Politik und Stadtverwaltung haben reagiert und für die Insel umfassende Erhaltungssatzungen beschlossen – die Auswirkungen sollen Norderney vor einem Ausverkauf wie auf Sylt schützen, sind jedoch nur schwer überschaubar. Insgesamt führen die Festsetzungen zur Neubewertung des Immobilienbesitzes. Letztlich sind es vor allem  die Norderneyer, die verkaufen und sie haben mit der Festlegung der (eingeschränkten) Nutzungsmöglichkeit nun den Preis bestimmt 🙁 🙂 .

Ferienhaus

Ferienhaus ohne Dauerwohnung nicht mehr möglich

Norderney Erhaltungssatzung

In den Erhaltungssatzungen wurde jetzt über das Maß der Bebauung und der Nutzung entschieden, der Status Quo wurde unter “Milieuschutz” festgelegt und die Stadt Norderney wird sich in Zukunft bei jedem Verkauf in das Grundbuch eintragen*, um ihre Rechte leichter durchsetzen zu können.

der letzte Baukran

Westlicher Inselbereich noch ohne Milieuschutz

Wert der Immobilien gefallen

Alle, die vor dem Stichtag der jeweiligen Satzung (meist 2012/2013) gewerbliche Ferienwohnungen im Hause hatten, sind sozusagen aus dem Schneider – dies wird weiter geduldet. Alle, die dies in den umschriebenen Gebieten auf der Insel nicht hatten, haben Pech  – die Immobilie ist mal eben um ein paar 100 tausende im Wert gesunken :(.

Grund hierfür ist die sehr strikte Festlegung des Verhältnisses von Ferienwohnungen zu Dauerwohnungen. Erst ab insgesamt 5 Dauerwohnungen ist zum Beispiel in der Nordhelmsiedlung eine Ferienwohnung erlaubt, noch viel krasser sieht es am Alten Horst und Up Süderdün aus – hier ist erst ab der 8. Dauerwohnung eine Ferienwohnung gestattet.

So richtig umgeschoren kommen die Besitzer von Häusern, in denen Ferienwohnungen sind aber auch nicht davon, da zusätzlich die Mindestgrößen der Wohnungen festgelegt worden ist. Diese liegen zwischen 50 und 60 Quadratmeter – Ferienwohnungen in dieser Größe sind eher selten, die meisten von Insulanern in Eigenregie bewirtschafteten Ferienwohnungen erreichen diese Mindestgröße  nicht.

Nordhelmsiedlung

Nordhelmsiedlung – Ferienwohnungen kaum noch möglich

Norderney Bauen – Nutzungsverbote

Das Bauen und die Entwicklung der Immobilienpreise bleibt spannend. Die bisherige Praxis der Stadt und des Landkreises, mangels geeigneter Instrumente alles “laufen zu lassen” und nur in Einzelfällen zu reagieren, scheint aber vorbei zu sein – der Landkreis hat aktuell erste Nutzungsverbote gegenüber Ferienwohnungsvermietern ausgesprochen.

* Die Festlegung als Dauerwohnnutzung ist als Nutzungsbeschränkung grundbuchamtlich zugunsten der Stadt Norderney einzutragen

Informationen zu den Verhätlnissen Dauerwohnungen / Ferienwohnungen und der Mindestgröße von Wohnungen für den jeweiligen Bereich auf der Insel findet man auf der Seite der Stadt Norderney Stichwort: Bauleitplanung, Satzungen – auf der jeweils letzten Seite ist dies aufgeführt.

4 Kommentare zu “Bebauungspläne – Status Quo wurde festgeschrieben

  1. “Die Festlegung als Dauerwohnnutzung ist als Nutzungsbeschränkung grundbuchamtlich zugunsten der Stadt Norderney einzutragen”

    Ob das mit dem Eigentumsbegriff des Grundgesetzes wohl vereinbar ist? Natürlich will die Stadt dem Wildwuchs Einhalt gebieten, sonst gibts bald nur noch FeWos, aber so eine Regelung bedeutet auch einen erheblichen Eingriff ins Recht auf Eigentum, und dafür muß es seeehr seeehr gute Gründe geben. Das Interesse der Stadt, FeWo-Neuschaffung zu begrenzen, dürfte so einen massiven, quasi enteignungsgleichen Eingriff kaum rechtfertigen.

    Zumal der Gesetzgeber eine solche Beschränkung auch gar nicht vorgesehen hat, deswegen muß die Stadt ja den Umweg übers Grundbuch gehen; das ist so etwas wie ein Umgehungstatbestand und ist im Regelfall unzulässig – man kann es auch umgangssprachlich Quasi-Enteignung nennen und dasmit wird deutlich: Diese Regelung dürfte auf seeehr tönernden Füßen stehen.

    Gabs da nicht mal einen recht streitbaren Ratsherren, der von hause aus Rechtsanwalt ist??

    Ich frag ja nur…

    • Bonno Eberhardt, sen sagt:

      Moin sab,

      ja, den stretbaren Mann gab es und er kommt im Herbst 2016 wahrscheinlich wieder, wenn die Norderneyer Bürger ihn haben wollen. Die Wahl des Kandidaten lässt es zu. Nun kann man ja für oder gegen FW. sein. Wenn einer seine Existenz mit der Vermietung von Ferienwohnen hat, sollte man es begrüßen, denn hier hält auch das Finanzamt ein Auge drauf. Anders verhält es sich für die Eigentümer, die in ihrem Haus befindlichen Ferienwohnungen “NUR” ein zusätzliches “Brot” ist, welches nur gegessen wird. Es gibt hier auf Norderney solche Besitzer, die kennen das Finanzamt nicht, und das Finanzamt kennt die Vermieter nicht. Geh mal ins Internet unter Norderney-Ferienwohnungen, da wirst Du staunen, wer alles seine Wohnungen anbietet und vermietet und das zu einem Preis, wo ein gewerblicher Vermieter nicht mithalten kann Und hier muß Einhalt geboten werden.

      Diesen Einhalt wollte der streitbare Norderneyer Politiker mit seinem damaligen Vorschlag den er im Rat vorbrachte: “Wenn ein Haus verkauft wird, soll die Größe der vorhandenen bebauten Fläche erhalten bleiben. Dann bleiben auch Lohnen, Hinterhöfe und Vorgärten erhalten und die Müllkübel und Fahrräder hätten wieder ihren richtigen Platz. und der Kaufpreis des Hauses würde vielleich wieder auf ein normales Maß heruntergeschraubt, so das auch evt. eine junge Norderneyer Familie wieder zu Eigentum kommen könnte. Man hat den Mann nur groß angeschaut und auf die gültigen Baugesetze verwiesen. Darauf konnterte er, dass weiß ich auch, darum bemüht euch, einen General-Stadtplan zu erarbeiten, woran der Bürger erkennen kann, wie Norderney in die Zukunft aussehen soll. Die seit 1946 bestehenden Partein auf der Insel haben es bis heute nicht fertig gebracht so einen Stadtplan zu erstellen. Leider. Trauriig ist aber auch, dass kein Dorf oder Stadt über ihre eigene Entwicklung entscheiden darf. Hier hat der Kreis oder die nächst höhere Behörde in Oldenburg das sagen. Vielleicht gibt es ja mal eine Partei, die dieses Thema der Eigenbestimmung aufgreift, aber noch ist es auf Norderney nur Utopie.

      Heiko Kugelmann hat schon recht, wenn er in seinem Kommentar schreibt: “auf Norderney ist genügend Wohnraum vorhanden.” Der wunde Punkt ist nur, ist die Dauerwohnung für einen Normal-Verdiener auch bezahlbar? Aber hierfür gibt es ja auch Wohnungzuschüsse von der Stadt Norderney. All diese Sorgen waren früher so gravirent nicht vorhanden. Damals blieb ein junger Mensch noch bis zu seiner Hochzeit bei “Mama & Papa” wohnen.

      sab, dass ist meine Meinung zu Deinem Kommentar, wenn auch erst nach einem Jahr des Wissens, dass Du ihn geschrieben hasst.
      Bleib ein guter Mensch,

      Bonno Eberhardt, sen.
      PS. Leider ist mein Kommentar wirder so lang geworden.

  2. es ist schlicht zum kotzen .die Ratsherren ,Paradebeispiel kiefer haben alle ihr schäfflein im trockenenund fangen jetzt an den Hausbesitzern vorzuschreiben wieviel fewos sie haben dürfen!
    mann kann auf Norderney keinen Neubau mit ein oder zwei fewos finanzieren.im übrigen ist ausreichend Wohnraum für norderneyer vorhanden, aber wir müssen ja die Mitarbeiter von brune ,michels und anderen großunternehmen unterbringen!!!!!!
    ich hoffe das mal ein guter Anwalt einschreitet und die mischpoke im Stadtrat auf den pott setzt.denn ich möchte mein haus natürlich zum bestmöglichen preis verkaufen !!!
    liebe grüße Heiko kugelmann oderstrasse 27

  3. Dietz Valentien sagt:

    Was ist die Folge? Die bestehenden Ferienwohnungen werden im Preis noch weiter steigen, denn der bisher unbegrenzte Bau weiterer Ferienwohnungen wird gestoppt, das Angebot weiterer Ferienwohnungn wird verknappt. Ergebnis: die Preise für die bestehenden Ferienwohnungen werden weiter steigen und die Preise der sonstigen Norderneyer Immobilien werden sinken, denn dort können nur noch eingeschränkt bzw. keine Ferienwohnungen mehr gebaut werden. So funktioniert Marktwirtschaft, deren Gesetze auch der Rat der Stadt Norderney nicht aushebeln kann.

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