News von Norderney
Politik
15.10.2014Gästeparlament
Gästeparlament
Juist / Norderney – Am 24.10. ab 15:00 Uhr und am 25.10.2014 ab 10:00 Uhr tagt auf Juist das Gästeparlament. Vorgestellt auf der ersten Sitzung wird zunächst das Regularium dieser Zusammenkunft, die Tagesordnung beschäftigt sich mit Themen, die grundsätzlich vom Rat der Insel bearbeitet wurden, aber auch allgemeine touristische Themen sollen besprochen werden. Ein Ausschnitt:
– Pferdeinsel als Alleinstellungsmerkmal, wie soll es weitergehen?
– Ausverkauf der Insel
– Fahrradfahren vs. Fußgänger
– Hunde auf Juist – Juist eine Hundeinsel – Hundestrände
– Preise auf Juist – Juist ist zu teuer geworden
– Barrierefreies Juist
– Servicequalität der A. G. Frisia Norden
– Konzept zur Sicherung des Dauerwohnraumes
Themen des Gästeparlamentes
Die Themen des Gästeparlamentes wurden in den letzten Monaten gesammelt und von Gästen – wie aber auch der Verwaltung eingereicht – die Auswahl der Themen übernahm die Verwaltung, die Kriterien hierfür sind ein eigener Tagesordnungspunkt der vom Bürgermeister am Anfang der Sitzung erläutert wird.
Teilnehmer des Gästeparlamentes
Die Teilnehmer des Gästeparlamentes sind 10 gewählte Abgeordnete! Die Insel Jusit lädt diese einmal im Jahr für ein Wochenende auf die Insel ein – die Kosten für die Übernachtung und Fähre werden von der Kurverwaltung getragen. Bei dem jährlichen Treffen soll den Gästen laut Kurdirektor: “… ein Mitbestimmungsrecht gegeben werden – sie sollen in das Inselleben und die Pläne der Insulaner integriert werden. …..sie sollen aktiv das Inselleben mitbestimmen und die Zukunft mitgestalten”
Die ersten 10 Gästeparlamentarier wurden ausgelost, die Kurverwaltung hat im Frühjahr einen Bewerberaktion gestartet unter den Teilnehmenden wurden nun 10 Parlamentarier ausgelost, es sind insgesamt 9 Stammgäste und ein Neugast. Die Gästeparlamentarier sind überwiegend über 50 jahre alt und kommen bis auf eine “Schweizer Ausnahme” aus Deutschland – wobei das Bundesland NRW dominiert.
Werbegag oder ernsthaftes Anliegen?
Für einen bloßen Werbegag sind Vorbereitung und Erwartungshaltung der Teilnehmer zu groß – Juist will mit dem Gästeparlament einen neuen Umgang mit dem Feedback von Stammgästen einläuten – inwiefern sich der Einfluß auf die Inselpolitik auswirkt und wie dieser Aussieht bleibt abzuwarten.
Gästeparlament Norderney
Die Themen bei einem Gästeparlament auf Norderney wären ähnlich (Hunde, Ausverkauf, Preise), der Umgang mit dem Ergebnis der Diskussionen auf Juist wird der Prüfstein für die Sinnhaftigkeit des ersten Deutschen Gästeparlamentes (seit dem ersten Weltkrieg) sein.
Es gab bereits einmal ein Gästeparlament vor dem ersten Weltkrieg auf Norderney. Als Veranstaltung war es das Vorbild für die Juister. Für die Norderneyer damals war es allerdings nicht nur von Vorteil – Berliner Aristokraten bestimmten damals die Politik der aufstrebenden Insel – auf jeden Fall wird man den Westen beobachten…..
Informationen – Satzung
Satzung des Gäste-Parlaments der Nordseeinsel Juist
Präambel
„Gemeinsam mit unseren Gästen wollen wir an der Zukunft unserer Nordseeinsel Juist arbeiten. Wir wissen von unseren Stammgästen, dass sie sich tief mit unserer Insel verbunden fühlen und Juist für sie eine Freundschaft fürs Leben geworden ist. In dem wir unseren Stammgästen über das Gäste-Parlament die Möglichkeit der Einbeziehung in die Zukunft der Insel geben, drücken wir auch unsere Wertschätzung für unsere Stammgäste aus. Wir freuen uns auf einen spannenden Prozess zur Verbesserung unserer Insel Juist. Dabei sind wir offen für Anregungen, Gespräche und Diskussionen. Mit der Gründung des Gäste-Parlaments am 24. Oktober 2014 schaffen wir dazu den passenden Rahmen.
Dietmar Patron, Bürgermeister und Kurdirektor der Nordseeinsel Juist
§ 1 Aufgaben, Zuständigkeiten
• Das Gäste-Parlament hat eine beratende Funktion.
• Das Gäste-Parlament kann Vorschläge, die zur Destinations- und Produktentwicklung bzw.-verbesserung und zur Verbesserung des gästerelevanten Angebots dienen, einbringen. In den Gäste-Parlamentssitzungen werden verschiedene Themen, Ideen und Projekte vorgestellt, diskutiert und besprochen. Die letzte Entscheidung und der Beschluss liegen jederzeit und in allen Fragen bei der Inselverwaltung oder dem Gemeinderat der Nordseeinsel Juist.
• Die Mitglieder werden durch ihre Tätigkeit im Gäste-Parlament vertrauliche Sachverhalte
erfahren. Sie sind zur Verschwiegenheit über sämtliche im Gäste-Parlament behandelten Sachverhalte verpflichtet.
Es sei denn, die Sprecherin/der Sprecher oder ein Vertreter bezeichnen den
Sachverhalt ausdrücklich als nicht vertraulich.
§ 2 Zusammensetzung und Auswahlverfahren
• Die Vertreter des Gäste-Parlaments sind unabhängige, ehrenamtliche Mitglieder, die
einen repräsentativen Querschnitt der Juist-Gäste darstellen sollen.
• Die Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit wird vorausgesetzt.
• Der Gäste-Parlament setzt sich aus zehn Gästevertretern zusammen. Bewerben kann
sich jeder Juist-Gast. Die Voraussetzungen und Bewerbungsfristen werden
rechtzeitig bekannt gegeben. Die Auswahl wird durch ein mehrstufiges Losverfahren vorgenommen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
• Eine Vertreterin oder ein Vertreter der Inselgemeinde Juist übernimmt den
Vorsitz des Gäste-Parlaments.
• Die Gäste-Parlamentssitzungen werden von einem durch die Gemeindeverwaltung Juist
benannten Moderator geleitet.
§ 3 Amtszeit
• Die Amtszeit des Gäste-Parlaments beträgt 3 Jahre.
• Die Mitgliedschaft im Gäste-Parlament endet mit Ablauf der Amtszeit des Gäste-Parlaments. Nach dieser Amtszeit, können sich max. fünf Mitglieder zur Wiederwahl stellen.
§ 4 Organisation
• Der Gäste-Parlament trifft sich einmal im Jahr für drei Tage auf Juist. Die Sitzungen sind nicht öffentlich.
• Die Mitglieder des Gäste-Parlaments erhalten pro Sitzung folgende Leistungen:
freie Überfahrt mit der Fähre,
zwei kostenfreie Übernachtungen
Verzicht auf den Kurbeitrag, da die Mitglieder für die Insel tätig werden.
Mindestens ein kostenfreies gemeinsames Essen.
Die Gemeindeverwaltung stellt einen Protokollführer und ist zuständig für den fristgerechten Versand der Einladungen (spätestens 4 Wochen vor Veranstaltung).
• Nimmt ein Gäste-Parlamentarier unentschuldigt nicht an einer Sitzung teil, fragt die
Gemeindeverwaltung Juist ihn schriftlich an, ob er weiterhin Mitglied
im Gäste-Parlament bleiben möchte. Die Mitgliedschaft endet, wenn er verzichtet oder
sich innerhalb von sechs Wochen nicht meldet. Die Gemeindeverwaltung Juist hat dann das Recht, einen Nachfolger zu bestimmen
§ 5 Auflösung
• Das Gäste-Parlament Juist kann jederzeit durch einen Beschluss des Gemeinderates aufgelöst werden.
§ 6 Schlussbestimmungen
• Die Satzung des Gäste-Parlaments Juist tritt durch einen Beschluss des Gemeinderates der Inselgemeinde Juist in Kraft und wird offiziell auf der ersten Sitzung des Gäste-Parlaments Juist bestätigt.
Juist, 24. Oktober 2014
Bürgermeister und
Link: http://www.juist.de/zauberinsel/aktuelles/mitglieder-des-gaeste-parlaments-juist.html