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Politik, Tourismus
29.04.2020Bundeskanzlerin sagt Nein!
Bundeskanzlerin sagt NEIN!
Über Lockerungen bei den Beherbergungsbetrieben und in der Gastronomie wird frühestens in dem Treffen mit den Ministerpräsidenten nach dem 6.5. beraten sagt die Bundeskanzlerin!
Die Ministerpräsidenten von Schleswig Holstein und Mecklenburg Vorpommern konnten sich bei der Konferenz der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin am 30.4. nicht durchsetzen. Es stand letztlich 15 gegen 2. Auch die Vorschläge der Verbände und Regionalpolitiker aus Niedersachsen liefen ins Leere. Das Phasenmodell soll erst später beraten werden, die Termine waren nicht verhandelbar.
Die Ministerpräsidenten der beiden Norddeutschen Küstenländer SWH und Meck.-Pom. kündigten allerdings schon jetzt einen Alleingang an, falls es am 6.5. nicht zu Beratungen über die Öffnung der Hotellerie und Gastronomie kommt.
Niedersachsen will Mitte der Woche mit ersten vorsichtigen Schritten zum Neustart des Tourismus im Land beginnen. Zunächst dürfen Zweitwohnungsbesitzer wieder in ihre Wochenend- und Ferienhäuser, auch Dauercampen ist wieder erlaubt.
Phasenmodell:
Ab 11. Mai Urlaub wieder möglich – wahrscheinliches Szenario vorgestellt –
Urlaub ab 11. Mai
Norderney darf endlich wieder Urlauber begrüßen. Es gibt ein Phasenmodell für die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Niedersachsen nachdem es am 11.5. wieder möglich sein wird in Ferienwohnungen und Hotels Gäste zu beherbergen. Die Restaurants dürfen am 11.5. ebenfalls öffnen. Die Termine sind noch nicht fix und werden evtl. noch verändert!
Allgemeine Voraussetzungen: Es gelten der Arbeitsschutzstandard SARS-CoV-2 des Bundesarbeitsministeriums, die Rechtsverordnungen der Länder zu Regelungen des Infektionsschutzes und die betrieblichen Konzepte, insbesondere angepasste betriebliche HACCP Konzepte. Die epidemiologische Lage ist positiv für Öffnungsszenarien. Einzelbetriebliche Schutzkonzepte sind vorhanden, Anforderungen zu Hygienemaßnahmen und Distanzregeln werden umgesetzt.
Allgemeine Auflagen: Vorkehrungen zur Hygiene in allen Betriebsteilen, Besucher- und Kundenlenkung zur Steuerung des Zutritts – Reservierungspflicht und je nach Betriebsform Gästeplatzierung, damit Vermeidung von Warteschlangen, Pflicht zum Erfassen der Personen (Registrierung), Gewährung des Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen; Mund-Nasenschutz verpflichtend, sofern der Mindestabstand nicht gewährleistet werden kann
Phase 1
Start Donnerstag den 7.5.2020 – touristische Angebote sollen wieder öffnen – Freizeitparks, Zoos, Klettergärten Ausflugsschifffahrt, Zweitwohnungsbesitzer, Dauercamper
Phase 2
Start Montag den 11.5.2020 – Ferienwohnungen dürfen Gäste beherbergen. Restaurants können mit eingeschränkter Nutzung öffnen.
Phase 3
Start Montag den 25.5.2020 – Hotels und Übernachtungstourismus mit Einschränkungen, Schwimmbäder / Wellness, Busreisen
– hier wird ein wahrscheinliches Szenario vorgestellt, das am 30.5. beraten wurde –