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Norderney Inside

01.08.2023
Lupe
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Digitales Fundbüro

Eine Brille, ein Kuscheltier, der Fahrradschlüssel oder auch das Portemonnaie: So leicht kann etwas verloren gehen. Und da kann man nur hoffen, dass ein freundlicher Finder das Verlorene an einem sicheren Ort abgibt. Die Stadt Norderney hat jetzt ein digitales Fundbüro eingerichtet. So ist das Fundbüro der Stadt auch außerhalb der Öffnungszeiten erreichbar.

An Wochentagen ist das Fundbüro im Rathaus am Kurplatz eine gute Anlaufstelle für Finder und Sucher. Daher lohnt sich eine Nachfrage im Norderneyer Fundbüro – allerdings nur zu den Öffnungszeiten. Vielleicht hat dort jemand eine verlorene Sache abgegeben oder den Fund einer Sache angezeigt.

Auch die Polizeistation in der Knyphausenstraße ist eine gute Adresse, um Fundsachen abzugeben oder nach Verlorenem zu fragen. Doch das Rathaus ist nicht immer geöffnet. Und auch die Polizeistation ist für manche weit weg. Denn wer einen Gegenstand erst nach dem Urlaub zuhause vermisst, kann nicht mal eben beim Insel-Rathaus oder bei der Polizei auf Norderney vorbeigehen und nachfragen.

Digitales FundbüroZu Ende Juli sind im Digitalen Fundbüro der Stadt Norderney 75 Fundsachen eingestellt. Screenshot: Homepage Stadt Norderney

Das digitale Fundbüro ist über die Homepage der Stadt Norderney erreichbar. Dort sind der Fundgegenstand, der Fundort und das Datum aufgeführt. Im Einzelfall gibt es keine detaillierte Beschreibung, so die Mitteilung der Stadt. Dies geschehe aus Sicherheitsgründen im Interesse des Eigentümers oder der Eigentümerin.

Fundsachen können im Bürgerbüro (Erdgeschoss, Zimmer E02) abgegeben werden. Bei größeren Gegenständen können die Finder die Mitarbeiter des Bürgerbüros auch telefonisch informieren (Tel. 04932/920214)

Fundfahrräder können von montags bis freitags 9 bis 12 Uhr sowie donnerstags zusätzlich von 15 bis 16 Uhr beim Bauhof der Technischen Dienste der Stadt Norderney, Gorch-Fock-Weg 7, abgegeben werden. Dort kann man sich auch nach vermissten Fahrrädern erkundigen (Telefon 04932/990270).

Die Aufbewahrungsfrist beträgt laut Stadtverwaltung sechs Monate nach Anzeige des Fundes. Wird die Fundsache vom Eigentümer nicht abgeholt, kann der Finder sie nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist gegen Zahlung einer Verwaltungsgebühr abholen. Gegenstände, die weder vom Finder noch vom Verlierer abgeholt werden, gehen in die Versteigerung. Die Versteigerung findet laut Mitteilung der Stadt einmal jährlich statt – allerdings sind derzeit keine Termine angekündigt. (vel)

Beitragsbild: Pixabay