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Sport

16.12.2011

Kite Surfen | Neue Flächen

Norderney – Kite Surfen

kite surfen

Schon seit Jahren schwelt ein Konflikt um die Gewichtung der Interessen der Natur (-schutzverbände), der von Sportlern und den Bedürfnissen des Tourismus an der Küste. Die Bevölkerung ist auf den Tourismus angewiesen, der Tourismus auf die Natur. Ein möglichst guter Interessenausgleich garantiert die wirtschaftliche und ökologische Existenz. Nun laufen die Naturschutzverbände Sturm, Grund hierfür ist die Ausweisung neuer Flächen für Kitesurfer auf Norderney, Langenoog, und bei Neuhalinger- und Dornumersiel. Die Insel- und Küstengemeinden hatten diese Flächen 2009/10 beantragt. Der Leiter des Nationalparks Peter Südbeck spricht von einer gefundenen Regelung, die die Schutzziele des Nationalparks sicher stellt. Der Wattenrat hingegen spricht von Rechtsbeugung. Die untere Naturschutzbehörde in Aurich fühlt sich von der Entscheidung in Wilhelmshaven durch die Nationalparkverwaltung ausgebootet, viele Gutachten fehlen, es wurde letztlich eine rein politische Entscheidung gefällt. Ausser Frage steht, daß Kite Surfen ein Trendsport ist, der nur an der Küste ausgeübt werden kann. Über die Gefahren des Segelns und Windsurfens wurde mit Einführung des Nationalparks ähnlich gestritten.

Wattenrat

Resolution des NABU Ostfriesland zum Thema Kite-Surfen

Das Kite-Surfen ist wegen der Bestrebungen, Zonen für die Durchführung dieser Trendsportart auszuweisen, in die öffentliche Diskussion geraten. Daher bezieht der NABU Ostfriesland zu dem Thema wie folgt Stellung: Der jüngst als Weltnaturerbe geadelte Wattenmeer-Nationalpark ist vielfältigen Nutzungsinteressen ausgesetzt, die den Schutzzielen entgegenstehen. Da bereits zur Gründung des Nationalparks eine Vielzahl von Kompromissen für den Naturschutz hingenommen werden mussten, die der Wahrung von Nutzungsinteressen dienten, wird jede weitere Verschlechterung des Zustandes des Nationalparks abgelehnt. Gerade in jüngerer Zeit häufen sich die schwer wiegenden Eingriffe im Nationalpark. Golfplatzerweiterungen und -neubauten, Ausweitung von Ferienhausanlagen und Baugebieten, Kabeltrassen, Fahrrinnenvertiefungen sind nur einige der abzulehnenden Eingriffe, die in der Summe ein erhebliches Zerstörungspotential entfalten. Substantielle Zustandsverbesserungen der Lebensräume im Nationalpark – z.B. Verbesserung des Zustandes von Dünen, Ausweitung der Salzwiesen, Entwicklung wirksamer Ruhezonen – sind hingegen nicht in ausreichendem Maße festzustellen. Im Gegenteil drohen immer mehr hochgradig gefährdeter Vogelarten im Nationalpark an den Rand des Aussterbens zu gelangen (z.B. Zwergseeschwalbe, Seeregenpfeifer, Sumpfohreule, Kornweihe, Wiesenweihe, Uferschnepfe). Mit besonderer Sorge betrachtet der NABU auch die sukzessive Beunruhigung der Ruhe- und Zwischenzonen durch zusätzliche Wegeangebote für Touristen, Drachen steigen lassen und die mit zunehmenden Besucherzahlen festzustellenden Begleiterscheinungen. Vor diesem Hintergrund werden die aktuellen Bemühungen von Gemeinden und Nationalparkverwaltung, Kite-Surfer-Zonen im Nationalpark auszuweisen, vom NABU mit großer Sorge betrachtet. Das in den letzten Jahren zunehmende Kite-Surfen ist ein großes Problem im Nationalpark geworden. Die Surfer erreichen enorm hohe Geschwindigkeiten und entfalten dadurch in Verbindung mit dem unruhigen und in großer Höhe schwebenden Lenkdrachen ein wesentlich höheres Störungspotential als alle anderen Wasserfahrzeuge. Dies ist umso bedenklicher, weil die Kite-Surfer immer wieder in die Ruhezonen des Wattenmeer-Nationalparks eindringen. Aber auch in den Zwischenzonen, die selbst oft genug nur zur Sicherung ökonomischer Interessen nicht zur Ruhezone wurden, stellen die Kite-Surfer ein erhebliches Störungspotential dar. Das Nationalparkgesetz verbietet außerhalb der für das Drachenfliegen zugelassenen Bereiche diese Aktivitäten. Der NABU Ostfriesland fordert daher, durch die Einstellung einer größeren Zahl von Rangern im Nationalpark die verbotenen Aktivitäten zu unterbinden. Gleichwohl sieht der NABU die Notwendigkeit, die Nachfrage nach der Ausübung der Sportart zu kanalisieren. Daher werden die Bemühungen der Nationalparkverwaltung, Kite-Surf-Zonen auszuweisen grundsätzlich als ein Baustein für ein Gesamtkonzept im Umgang mit den Sportlern begrüßt. Genehmigt werden dürfen solche Zonen nach Auffassung des NABU aber ausschließlich dort, wo der Störungseinfluss auf rastende und brütende Vögel gering ist. Dies ist im Wattenmeer-Nationalpark allenfalls dort der Fall, wo weitere Nutzungsansprüche bereits ohnehin zu Störungen führen und wo der Abstand zu den störungsempfindlichen Wattflächen und Salzwiesen groß genug ist. Der NABU Ostfriesland sieht diese Voraussetzung ausschließlich auf der Seeseite der Nordseeinseln im Bereich der Badestrände für gegeben. Die in Upleward und vor Baltrum ohne Durchführung einer rechtsverbindlichen FFH-Verträglichkeitsprüfung ausgewiesenen Zonen erfüllen diese Voraussetzung nicht. Insbesondere die Muschelschillbank vor Campen ist einer der größten Schätze im Nationalpark und sie verdient größtmöglichen Schutz vor jeglichen Nutzungsansprüchen und Störungseinflüssen. Auch die auf der Wattseite von Baltrum genehmigte Kite-Surfer-Zone zählt zu den störungsempfindlichen Bereichen des Nationalparks. Die erfolgten befristeten Genehmigungen dieser Zonen werden daher mit Nachdruck abgelehnt und eine Rücknahme zum nächst möglichen Zeitpunkt gefordert. Der NABU behält sich die Einlegung von Rechtsmitteln gegen die nicht rechtskonforme Genehmigungspraxis vor. Unabhängig davon, dass zur Lenkung problematischer Freizeitaktivitäten auch die Ausweisung von Zonen erforderlich sein kann, fordert der NABU, dass dies nur im Zusammenhang mit einem touristische Gesamtkonzept für den Nationalparkraum möglich sein darf. Die Befriedigung aller nur denkbaren Urlauberansprüche zur kritiklosen Erhöhung der Übernachtungszahlen wird vom NABU kategorisch abgelehnt. Hier muss eine langfristige und im Sinne der Bewahrung des Weltnaturerbes nachhaltige Entwicklung angestoßen werden, die eine weitere Inanspruchnahme besonders schützenswerter Natur verhindert. Der Auf- und Ausbau von Golfplätzen – Negativbeispiele gibt es insbesondere auf Langeoog, Norderney und künftig möglicherweise auch auf Borkum – geht dabei nach Auffassung des NABU eindeutig in die falsche Richtung. Solange dieses Gesamtkonzept nicht vorliegt und als Richtschnur für die Genehmigung von Ausnahmetatbeständen dienen kann, sieht der NABU keine Grundlage dafür, derartig störungsträchtige Freizeitnutzungen im Nationalpark zu dulden und lehnt die gegenwärtigen Anträge auf Ausweisung von Kite-Surfer-Zonen ab. Davon abgesehen fordert der NABU, andere Maßstäbe an die Genehmigungsverfahren von Kite-Surfer-Zonen und andere Freizeitnutzungen zu legen. Nach Auffassung des NABU sind mindestens die folgenden Kriterien zu beachten:

1. Es muss ein schlüssiger Nachweis darüber erfolgen, dass die Änderungen unbedingt notwendig und eine ungewollte Härte darstellen. Nur dann sieht das Nationalparkgesetz die Möglichkeit von Ausnahmen vor. Bei allen bislang bekannt gewordenen Planungen für Kite-Surfer-Zonen war dies nicht der Fall.

2. Die Ausweisung darf nur nach gründlicher vorheriger Analyse der Bedeutung für Rast- und Brutvögel der Nordseeküste in Form einer ohnehin rechtsverbindlichen FFH-Verträglichkeitsuntersuchung erfolgen. Die Bewertung der Auswirkungen der Pläne ist unter Beteiligung unabhängiger Fachleute und der Naturschutzverbände zu treffen.

3. Wichtige Gebiete für den Vogelschutz dürfen grundsätzlich nicht ausgewiesen werden und auch die Nähe zu diesen Gebieten ist zu meiden, weil mit nicht gesetzeskonformem Verhalten zu rechnen ist. Von allen Watt- und Salzwiesenflächen kann von einer hohen Bedeutung für den Vogelschutz ausgegangen werden. Insbesondere sind in der Nähe von Vorkommen der Zwergseeschwalbe und des Seeregenpfeifers alle Maßnahmen zu unterlassen, die zu einer Erhöhung des Besucheraufkommens führen könnten (z.B. bei der Anwanderung zu den Zonen).

4. Bündelung der Angebote: Nicht jede Insel und Gemeinde muss ihre eigene Kite-Surfer-Zone haben. Sportler müssen sich ihre Reiseziele letztlich so auswählen, dass sie der bevorzugten Sportart legal nachgehen können. Eine Anpassung der Regularien an die Wünsche der Tourismusindustrie führt den Nationalpark und das Weltnaturerbe ad adsurbum.

5. Es muss eine wirksame Kontrolle und Ahndung von Verstößen störender Freizeitaktivitäten erfolgen: Eine tägliche Kontrolle der Einhaltung der Auflagen ist erforderlich. Die Zahl der Ranger im Nationalpark muss eine dem Besucheraufkommen angemessene Größenordnung bekommen. Die Sanktionen bei Fehlverhalten müssen deutlich verschärft und vor allem konsequent verhängt werden.

6. Genehmigungen dürfen – wenn überhaupt notwendig – ausschließlich auf Zeit gegeben werden: Der dynamische Lebensraum des Wattenmeeres verändert sich und damit auch die Lage bevorzugter Nahrungs- und Rastgebiete. Die räumliche Zusammensetzung von Sand- und Schlickwatt sowie die Lage von Sand- und Muschelschillbänken verändert sich mit den Jahren und damit auch die Präsenz von Vögeln. Vor einer Genehmigungsverlängerung ist ein ornithologisches Gutachten einzuholen.

7. Die Beunruhigung der Rast- und Brutgebiete durch Sonder-Zonen für störungsträchtige Freizeitnutzungen muss ausgeglichen werden durch eine Ausweitung von Ruhezonen in Bereichen des Nationalparks, die der wirksamen Förderung besonders störungsempfindlicher und unter dem Tourismus leidender Vogelarten (Zwergseeschwalbe, Seeregenpfeifer, Sandregenpfeifer) dienen.